Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden, können Sie sicher sein, dass wir Ihre Anmeldung unvoreingenommen prüfen. Wir entscheiden analog zu Artikel 3 des Grundgesetzes unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft sowie unabhängig vom Glauben und von der religiösen oder politischen Anschauung.

Die Kita-Plätze werden in der Regel in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben. Dabei berücksichtigen wir die soziale Situation des Kindes und seines familiären Umfeldes.



Die sozialen Gesichtspunkte sind:

  1. der alleinlebende Elternteil ist berufstätig oder in der Ausbildung,
  2. beide Elternteile sind berufstätig oder in der Ausbildung,
  3. Geschwister besuchen bereits unsere Einrichtung,
  4. das Kind ist umgezogen, war aber bereits vorher in einer Kindertagesstätte aufgenommen.