Aufnahmekriterien
Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden, können Sie sicher sein, dass wir Ihre Anmeldung unvoreingenommen prüfen. Wir entscheiden analog zu Artikel 3 des Grundgesetzes unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft sowie unabhängig vom Glauben und von der religiösen oder politischen Anschauung.
Die Kita-Plätze werden in der Regel in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben. Dabei berücksichtigen wir die soziale Situation des Kindes und seines familiären Umfeldes.
Die sozialen Gesichtspunkte sind:
- der alleinlebende Elternteil ist berufstätig oder in der Ausbildung,
- beide Elternteile sind berufstätig oder in der Ausbildung,
- Geschwister besuchen bereits unsere Einrichtung,
- das Kind ist umgezogen, war aber bereits vorher in einer Kindertagesstätte aufgenommen.
Aus pädagogischen Erwägungen streben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen an. Der jeweilige Anteil sollte 60 % nicht übersteigen.